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Der Freimaurer-Orden

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Am 7. Dezember 1737 wurde in Hamburg in der Taverne »d’Angleterre« die erste deutsche Freimaurerloge namens »Loge d’Hambourg« gestiftet. Die fünf Gründer waren in England und Frankreich zu Freimaurern aufgenommen worden. Später erhielt diese Loge den Namen »Absalom zu den drei Nesseln«. Am Abend vom 14. zum 15. August 1738 wurde Friedrich der Große durch diese Loge in einer Braunschweiger Gaststätte zum Bruder Freimaurer aufgenommen.

Er erließ ein königliches Edikt am 20. Oktober 1798 worin er den drei so genannten altpreußischen Großlogen seinen besonderen Schutz zusicherte. Die »Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland« (auch Freimaurer-Orden genannt) ist eine der drei so genannten altpreußischen Großlogen. Sie wurde 1770 von »Johann Wilhelm Kellner von Zinnendorf«, seinerzeit Generalmedikus der preußischen Armee, gestiftet. Als von Zinnendorf 1782 starb, arbeiteten bereits 62 Logen als Tochterlogen der »Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland«. 1932 waren 173 Johannis-Logen mit insgesamt 22.330 Mitgliedern im Freimaurer-Orden versammelt. Vor dem Zweiten Weltkrieg war sie – wie heute ebenso – die zweitgrößte Großloge Deutschlands.

Johann Wilhelm Kellner von Zinnendorf war Mitglied der »Strikten Observanz« und an der Erstellung der Rituale sowie an der Ausgestaltung der organisatorischen Form der »Strikten Observanz« unter Führung des Reichsfreiherrn von Hund, des Heermeisters der VII. Provinz (damit ist Deutschland gemeint) beteiligt. Er trennte sich schließlich von dieser Lehrart, weil er sich mit Reichsfreiherrn von Hund überworfen hatte.

Die »Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland« benennt »Jesus Christus« als ihren Obermeister. Damit ist er als einer der höheren oder oberen Meister zu verstehen, wie u. a. »Zarathustra« oder »Pythagoras« oder »Buddha« auch verstanden werden. Jedoch bleibt jede weitere Annahme über Jesus Christus einem Mitglied selbst überlassen (siehe Blaues Gesetzbuch, Kennziffer 1.3.3, § 3). Es handelt sich bei der Großen Landesloge um einen christlichen Freimaurer-Ritter-Orden, der sich inhaltlich und organisatorisch von anderen Freimaurer-Lehrarten unterscheidet und sich auf das undogmatische Christentum gründet (siehe »Konstitutionenbuch« von Laurence Dermott, Edition 1756, »Alte Pflichten«).

Der Freimaurer-Orden verlangt von jedem Mitglied ständige Arbeit an der Ausbildung seiner Persönlichkeit. Vernunft und Gewissen, innere Freiheit und Selbsterkenntnis sowie das Bewusstsein der Verantwortung sind für die Freimaurerbrüder wesentliche Mittel, sich der Erkenntnis des Ursprungs, des Wesens und der Bestimmung des Menschen und allen Seins zu nähern.

Die »Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland« ist in ihrem Aufbau in drei Ordensabteilungen untergliedert, in denen ein jedes Mitglied je nach Stufe zu Stufe Mitglied wird, um dem gesamten stufenweisen Zugang zur sogenannten »Ordenslehre«, »Lehrart« und »Übungsweise« zu erhalten.

 Johannis-Loge: 1. bis 3. Grad 1. Ordensabteilung 
 Andreas-Loge: 4. bis 6. Grad 2. Ordensabteilung
 Ordenskapitel:  7. bis 10. Grad  3. Ordensabteilung

Darüber steht das »Höchste Ordenskapitel« für die Inhaber des XI. Grades, die Ritterkommandeure mit dem Roten Kreuz. Sie werden Höchsterleuchtete Brüder mit dem Roten Kreuz auch Tempelmeister und Ritter-Kommandeure genannt. Zurzeit sind mehr als 70 Freimaurer in Deutschland in dieser Ehrenstufe.

Die Große Landesloge verfügt über ein geschlossenes Lehrgebäude in einer an das »Schwedische System« angelehnten Lehrart, wie sie insbesondere in den skandinavischen Ländern vorherrscht. Wobei die Lehrart der »Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland« seit der Generalrevision von »Christian von Nettelbladt« zwischen 1826-1843 ein eigenständiges Lehrsystem aufweist, das den ursprünglichen Originalunterlagen (den sogenannten »Eckleffschen Akten«) näher ist als andere Systeme. 

Einrichtungen der »Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland« sind:

• die Zirkelkorrespondenz als Mitgliederzeitschrift (1872),
• das »Freimaurermuseum« in St. Michaelisdonn (1979),
• die »Forschungsvereinigung Frederik« mit Sitz in Flensburg (1982),
• die »Zinnendorfstiftung« in Hamburg-Eppendorf (1991),
• die »St. Johannis Bruderhilfe zur Selbsthilfe« in Husum (1998).